Sehr geehrter Herr handsome stranger Doktor Mabuse<--ist das jetzt die korrekte Anrede?
Natürlich ist keine Träne geflossen! Und wenn, dann wären die, aufgrund deiner Äusserungen, von mir gekommen.
Wie kann man nur so aggresiv auf etwas reagieren,von dem man keine Ahnung hat.
Da Sie einen Doktortitel besitzen,gehe ich davon aus,dass Die volljährig sind, studiert haben und Ihre Promotion erreicht haben. In diesem Fall sollte eine angemessene Ausdrucksweise in mündlicher, sowie schriftlicher Form, Vorraussetzung eines Wissenschaftlers sein. Da sich aber in keinem Ihrer Worte auch nur ansatzweise eine disziplinierte Art und Weise erkennen läßt, bezweifel ich die Echtheit Ihres Titels und werde in entsprechenden Hochschulen Erkundungen über Sie einholen. Sollte sich meine Vermutung bewahrheiten, so empfehle ich Ihnen einen guten Anwalt zu Rate zu ziehen. Denn:
Der Doktorgrad darf in Deutschland nur von Berechtigten geführt werden. Das Strafgesetzbuch regelt in § 132a Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen folgendes:
Wer unbefugt inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt, […] wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.Schönen Tag noch
