Sind "Vorzugsgeschäfte" zulässig?

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Sind "Vorzugsgeschäfte" zulässig?

Beitragvon Fool » Fr 5. Okt 2012, 16:24

Hallo,

ich bin seit kurzem Gildenchef und bin dadurch vor einige kleine Probleme gestellt worden. Bei mir in der Gilde gab es nämlich heute eine kleine Diskussion darüber, ob sog. "Vorzugsgeschäfte" verboten sind.

Beispiele: ich möchte jemandem die Beitrittskosten in Höhe von 10.000 Gold erstatten. Dann würde ich ihm sagen, er solle mir einen Vertrag z.B. über ein Wasser für 10.000 Gold schicken. Oder ich möchte jemandem eine Waffe aus dem Gildenlager geben, damit er damit seine Einheit in der Gildenarmee ausrüsten kann. Dann würde ich es jetzt so machen, dass ich die Waffe vom Gildenlager in mein Lager schaffe und demjenigen dann die Waffe per Vertrag für 0,01 Gold schicken. Oder ein Gildenmitglied braucht für die Daily z.B. noch 20 Rind und ich würde ihm die aus purem Altruismus für je 0,01 zukommen lassen.

Daher meine Fragen:

1. Gibt es die Möglichkeit Gildenmitgliedern, Sachen zukommen zu lassen ohne sie per Vertrag zu schicken?
2. Sind solche Vorzugsgeschäfte, bei denen Ware und Gold außer Verhältnis zueinander stehen generell verboten, oder darf ich jedem für 0,01 Gold schicken, was ich will, oder auch ein Wasser für 10.000 Gold abkaufen?
3. Falls diese Art von Geschäften verboten ist, wo verläuft dann die Grenze?

Ich hab dazu auch nichts in den AGB gefunden. Ich war bisher zwar davon ausgegangen, dass man verschicken kann, wie man lustig ist, aber ein Gildenmitglied von mir hatte Bedenken im Hinblick auf eine Account-Sperre bei "Vorzugsgeschäften".

Vielen Dank schonmal für die Antwort!

Viele Grüße!
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Re: Sind "Vorzugsgeschäfte" zulässig?

Beitragvon jeykey » Fr 5. Okt 2012, 17:17

Also für mich ist das ganz normaler Gildenalltag. Dafür ist eine Gilde ja da - und schließlich spenden die Mitglieder ja auch für den Ausbau der Basis. Insofern gibt es ja alles in einer anderen Form zurück :mrgreen:

Vielleicht beruhigt euch ein offizielleres Statement, das ich in einer Diskussion, in der es primär um Multiaccounting ging, gefunden habe. Hier wurde auch zu diesem Sachverhalt Stellung genommen:
viewtopic.php?f=8&t=374#p2631
Der 3. Absatz, zweiter Satz ist für Deine Frage am interessantesten.
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Re: Sind "Vorzugsgeschäfte" zulässig?

Beitragvon Fool » Fr 5. Okt 2012, 18:03

Super, danke für die Antwort. Ich war ja auch davon ausgegangen, dass das erlaubt ist, wollte aber sicher gehen wegen der Diskussion in der Gilde. Und der dritte Absatz von Uiqua stellt ja ausdrücklich klar, dass das "pushen" erlaubt ist.

Also vielen Dank jeykey und ein schönes Wochenende!
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Re: Sind "Vorzugsgeschäfte" zulässig?

Beitragvon Scimidar » Fr 5. Okt 2012, 19:25

Da ich es war der das in der Gilde gefragt hat , bin ich nun beruhigt.
Damit darf also gepusht werden was das Zeug hält , wenn jemand der Meinung ist das er also mit seiner Gilde die Ehreliste durch Pushen anführen will , go go go.

Weil in anderen BG total verboten , endlich mal eins wo es erlaubt ist.

Nun kann man sich absprechen wer was herstellt und alles können fröhlich für lau tauschen und als non PA Spieler spare ich damit auch diese lästigen Gebühren , supa.
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Re: Sind "Vorzugsgeschäfte" zulässig?

Beitragvon jeykey » Fr 5. Okt 2012, 19:27

Ich sage ja immer: alles in Maßen.
Es wäre schade, wenn erlaubtes Pushing missbraucht würde. Aber das ist nur meine persönliche Meinung. Gegenseitige Unterstützung: uneingeschränktes ja. Mit deinem Ziel: eher fragwürdig....wenn ich das so offen sagen darf.
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Re: Sind "Vorzugsgeschäfte" zulässig?

Beitragvon Scimidar » Fr 5. Okt 2012, 19:36

Nunja Pushen bedeutet aber nun mal das ich mit Absicht jemand was zukommen lasse ohne Gegenleistung, damit der schnell wachsen kann ohne was für zu tun.
Denke dann sollte das richtig geklärt werden.
Weil zu sagen , ja erlaubt , aber in Maßen , is auch wieder nicht so toll. Weil wer setzt die Grenze.

Logischerweise will ich durch Pushen erreichen das ich damit besser bin wie andere Mitspieler.

Denn jemand der sehr reich hier ist , kann dadurch halt seine Gildenmitglieder gut hochschiessen und darauf zielt nun auch meine Frage ab.

Erlaubt das ein reicher Spieler andere pusht das diese sehr sehr schnell ausbauen können und Imps kaufen können und Dailys machen können , das ganze dann sogar mit Vertrag untereinander das ich irgendwann auch das Gold wieder zurückgebe sodass am Ende alles wieder ausgeglichen ist.
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Re: Sind "Vorzugsgeschäfte" zulässig?

Beitragvon jeykey » Fr 5. Okt 2012, 19:42

Ich kann das ja gar nicht einschränken. Das können wenn dann nur die Kellerkinder :mrgreen:

Ich denke nur so:
Eine Rasen wird freigegeben. Jeder lief bisher auf den Wegen drumherum. Seit er freigegeben ist, laufen alle über den Rasen, bis dieser kaputt ist. Was ist die Folge: man stellt ein Schild auf: Rasen betreten verboten. Deswegen mein persönliches "Alles in Maßen". Sich gegenseitig beim Aufbau helfen geht völlig klar, das ist ja auch der Sinn einer Gilde. Dein letzter Post konnte da, aus meiner Sicht, etwas anders interpretiert werden. Sorry dafür.

Wie gesagt, Uiquas Aussage war eindeutig. Was der einzelne daraus macht, bleibt jedem einzelnen überlassen.
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Re: Sind "Vorzugsgeschäfte" zulässig?

Beitragvon Fool » Fr 5. Okt 2012, 19:58

Also, ich muss hier nochmal sagen, dass wir auch gar nicht vor hatten oder haben, das Pushen über Gebühr zu strapazieren. In dem Fall, an welchem sich die Grundsatzdiskussion entfachte, handelte es sich um eine Schenkung von 500 Trockenfisch. Also im Prinzip nichts wildes :-) Ich glaube auch nicht, das sich irgendwer findet, der nun massenweise an einen anderen spendet .

Aber -wie gesagt- vielen Dank jeykey, du hast uns auf jeden Fall sehr geholfen!
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Re: Sind "Vorzugsgeschäfte" zulässig?

Beitragvon jeykey » Sa 6. Okt 2012, 07:12

Das glaube ich - sich gegenseitig zu unterstützen ist ja der Kern einer Gilde. 500 oder 500k Trockenfisch, das ist aus meiner Sicht völlig in Ordnung. Auch Tauschgeschäfte, um an bessere Ausrüstung zu kommen, sehe ich als völlig unproblematich an oder Schenkungen, um die Daily zu erfüllen. Auch über die Gilde hinaus. Ich würde eine Grenze ziehen, wenn einer auf Kosten der Entwicklung der anderen gepusht wird. Dann bekäme es ein Geschmäckle und wäre etwas unnatürlich und letztlich schädlich für eine Gilde und das Spiel. Denn wollen wir nicht alle weiter kommen?
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Re: Sind "Vorzugsgeschäfte" zulässig?

Beitragvon Fool » Sa 6. Okt 2012, 12:21

Hehe, also es ging tatsächlich nur um 500 Trockenfisch (ohne k), die verschenkt werden sollten :D Aber das hat halt schon ausgereicht, um eine Diskussion zu entfachen, ob das Verschenken oder verbilligte Verkaufen generell zulässig ist. Und weil Scimidar der Meinung war, dass das Cheaten wäre und von den Kellerkindern geahndet werden würde, wenn sie es mitbekommen sollten, wollte ich zur Beruhigung der Gemüter den Sachverhalt hier im Forum mal klären lassen.

Das mit der Grenze sehe ich übrigens genauso wie du. Aber ich schätze die Gefahr, dass jemand zugunsten eines anderen seine eigene Entwicklung zurückstellt, als relativ gering ein. Warum sollte ich für jemanden, den ich im Real-Life noch nicht einmal kenne, tagelang kostenlos produzieren? Da wäre ich ja schön blöd ;) Und ich schätze mal, dass da die ganz überwiegende Mehrheit der Spieler das genauso sieht.
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